Von: Buergerreferat@bmf.bund.de
Gesendet: Montag, 13. November 2017 14:21
An: edgar.gaettner@gmx.de
Betreff: WG: Transparenzregister
Sehr geehrter Herr Gättner,
das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Es fasst in erster Linie das Geldwäschegesetz neu.
Das Gesetz sieht außerdem die Errichtung eines sogenannten Transparenzregisters vor, das Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten hinter Unternehmen enthält. Um die Verschleierung illegaler Vermögenswerte durch Strohmänner und mithilfe komplexer juristischer Konstruktionen zu verhindern, braucht es Transparenz darüber, wer als Person hinter einem Unternehmen steht und es tatsächlich kontrolliert. Dafür ist das Transparenzregister ein wichtiger Schritt.
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist mit der Führung des Transparenzregisters beliehen worden. Sie hat die Internetseite https://www.transparenzregister.de/ <https://www.transparenzregister.de/> eingerichtet. Hier können Sie Informationen rund um das Transparenzregister abrufen.
Die „Panama Papers“ haben weltweite Empörung hervorgerufen. Die Bundesregierung hat sehr schnell reagiert und ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen angekündigt. Bundesfinanzminister Schäuble hat eine Woche nach Bekanntwerden der Enthüllungen einen 10-Punkte-Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche vorgelegt. Kurz darauf haben die sogenannten G5-Staaten (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien) eine neue Initiative zum internationalen Informationsaustausch über wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen (beneficial owner) ins Leben gerufen.
Am 23. Juni 2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hauptanliegen dieses Gesetzentwurfs ist es, die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Domizilgesellschaften (häufig auch als Briefkastenfirmen bezeichnet) zu erschweren und durch die Steigerung des Entdeckungsrisikos abschreckend zu wirken.
Auf unserer Internetseite können Sie sich zum Aktionsplan gegen Steuervermeidung informieren:
Der Standard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für Transparenz und effektiven Informationsaustausch für Besteuerungszwecke verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder Steuerstrafverfahren im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblichen Informationen zu erteilen. Staaten oder Gebiete, die aufgrund dort geltender rechtlicher Regelungen für Steuervermeidung oder -hinterziehung attraktiv sind, werden umgangssprachlich als „Steueroasen“ bezeichnet.
Im Auftrag der G20 hat die OECD den Standard für den internationalen Informationsaustausch auf Anfrage in Steuersachen dahingehend ausgeweitet, dass auch nach Bankinformationen und nach wirtschaftlichen Nutznießern von Konten bzw. Unternehmensstrukturen gefragt werden kann. Darüber hinaus beauftragte die G20 auf maßgebliche Initiative von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble die OECD, den Standard für einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonteninformationen zu entwickeln.
Auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 haben 51 Staaten diesen neuen Standard in Form einer Multilateralen Vereinbarung unterschrieben. Mit Stand 10. Februar 2017 haben diese Abkommen mittlerweile 87 Staaten gezeichnet und 14 Staaten haben darüber hinaus ihre Absicht bekundet beizutreten. Künftig wird Deutschland daher Informationen über Konten bzw. Vermögensanlagen in anderen Staaten von in Deutschland Steuerpflichtigen automatisch erhalten. Das „Verstecken“ von Einkünften wird dann nahezu unmöglich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Viele Grüße
Im Auftrag
Jacqueline de Fries
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Referat für Bürgerangelegenheiten
- Leitungsstab -
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E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Edgar (GMX) [mailto:edgar.gaettner@gmx.de]
Gesendet: Sonntag, 12. November 2017 18:31
An: Bürgerreferat
Betreff: Transparenzregister
Sehr geehrte Damen und Herren,
entspricht es der Wahrheit, dass Herr Schäuble das Transparenzregister verhindert hat? Wenn ja, mit welcher Begründung bitte?
https://deutsch.rt.com/inland/48623-panama-papers-schaeubles-halbherzige-politik/
Danke!
Edgar Gättner
http://www.wahlkreis149.de <http://www.wahlkreis149.de/>
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