Von: Freiraum Gesendet: Dienstag, 5. September 2017 10:38 An: Edgar (GMX) Betreff: Ihre Nachricht an die Freien Demokraten Sehr geehrter Herr Gättner, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anregung. Diese nehmen wir dankend an. Zum spezifischen Thema Autogas gibt es derzeit keinen bundespolitischen Beschluss. Deswegen können wir nicht konkret Stellung nehmen. Wir schildern Ihnen aber gerne unsere eigenen Pläne für eine zukunftsorientierte Mobilität. Denn wir sind uns unserer Verantwortung für die Umwelt natürlich bewusst. Wir stehen neuen Technologien bei der Mobilität offen gegenüber. Denn innovative Ansätze und neue Technologien sind ein wesentlicher Motor des Klimaschutzes. Dabei machen wir uns für eine innovative Gestaltung der Mobilität ohne Verbotspolitik stark. Wir wollen den ökologisch und ökonomisch überzeugendsten Weg gehen, der die Gesundheit und Arbeitsplätze der Menschen im Blick hat. Daran müssen alle relevanten Akteure wie Autobauer, Zulieferer, Gewerkschaften, Automobilclubs und Umweltverbände beteiligt werden. Hier gilt es, alternative Mobilitätskonzepte verstärkt zu erkunden, ohne eine bestimmte Antriebstechnologie zu bevorzugen. Eine Entweder-oder-Politik ist der falsche Weg, da wir auf absehbare Zeit Verbrennungsmotoren und Elektromobilität brauchen werden. Elektromobilität ist kein Allheilmittel. Denn reine Elektromobilität ist angesichts von so viel Braunkohle, die für die Batterien benötigt werden würde, ökologisch schlechter als moderne Verbrennungsmotoren. Daher brauchen wir Technologieoffenheit. Unsere Pläne für eine fortschrittliche Mobilität finden Sie zum Beispiel hier: https://www.fdp.de/wp-modul/btw17-wp-a-198; https://www.fdp.de/wp-modul/btw17-wp-a-51. Weitere Informationen, auch im Zusammenhang mit dem Dieselskandal, finden Sie in diesen Beiträgen auf unserer Homepage: 1) https://www.fdp.de/umwelt_es-geht-um-die-zukunft-der-mobilitaet 2) https://www.fdp.de/umwelt-und-klimaschutz_diesel-skandal-kunden-nicht-im-regen-stehen-lassen 3) https://www.fdp.de/content/theurer-gastbeitrag-verbotskultur-bringt-nichts 4) https://www.fdp.de/content/theurer-merkel-und-hendricks-schaden-unserer-autoindustrie Mit freundlichen Grüßen Jim Würz Freiraum Freie Demokratische Partei Hans-Dietrich-Genscher-Haus Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin info@fdp.de Tel.: (030) 28 49 58 0 Fax: (030) 28 49 58 22 Web: www.fdp.de Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr 10.00 - 16.00 Uhr Di 09.00 - 15.00 Uhr -----"Edgar \(GMX\)" schrieb: ----- An: Von: "Edgar \(GMX\)" Datum: 02.09.2017 18:51 Betreff: WG: WG: Besteuerung von Autogas Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte u. a. Entscheidung von CDU, CSU und SPD zur Kenntnis zu nehmen und um Ihre Stellungnahme zu meinem Vorschlag, vor dem Hintergrund der derzeitigen Verunsicherung deutscher Verbraucher und potenzieller Käufer von Kraftfahrzeugen, die sukzessive Anhebung der Besteuerung von Autogas auszusetzen, zumal nun endlich nach vielen Jahren die entsprechende Infrastruktur aufgebaut ist. Ich bitte ebenfalls die anliegende Excel-Tabelle zu nutzen, die zeigt, dass mit der Entscheidung der Bundesregierung die Umrüstung auf Autogas wirtschaftlich uninteressant wird. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank! Edgar Gättner http://www.wahlkreis149.de Von: Buergerreferat@bmf.bund.de [mailto:Buergerreferat@bmf.bund.de] Gesendet: Montag, 28. August 2017 11:14 An: edgar.gaettner@gmx.de Betreff: WG: WG: Besteuerung von Autogas Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat in zweiter Lesung das Zweite Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der Steuerbegünstigung für Erdgas (CNG/LNG) bis Ende 2026 vor, kalendarisch abschmelzend ab 2024. Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas/Autogas als Kraftstoff (LPG) soll bis zum Jahr 2022 fortgeführt werden, abschmelzend über die Jahre 2019 bis 2022 um jährlich 20 Prozent, sodass ab dem Jahr 2023 der volle Steuersatz auf Flüssiggas zum Tragen kommen wird. Der Gesetzentwurf sieht die Steuersätze für Flüssiggas wie folgt vor: Für 1.000kg Flüssiggase o bis zum 31. Dezember 2018 180,32 Euro, o vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 226,06 Euro, o vom 1. Januar 2020 bis zum 31.Dezember 2020 271,79 Euro, o vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 317,53 Euro, o vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 363,94 Euro. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Viele Grüße Im Auftrag Jacqueline de Fries ________________________ Referat für Bürgerangelegenheiten - Leitungsstab - Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: 030-18682-3300 Fax: 030-18682-3260 E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de Von: Edgar Gättner [mailto:edgar.gaettner@gmx.de] Gesendet: Samstag, 12. August 2017 14:14 An: Referat IIIB3 Betreff: AW: WG: Anfrage über das Kontaktformular: Besteuerung von Autogas Sehr geehrte Damen und Herren, wurden in dieser Sache mittlerweile konkrete Regelungen verabschiedet? Zieht die Bundesregierung in Anbetracht der Vorgänge rund um den Dieselskandal in Erwägung, die Pläne zur Anhebung der Autogasversteuerung aufzugeben oder aufzuschieben? Ich bedanke mich! Mit freundlichen Grüßen Edgar Gättner ---- IIIB3@bmf.bund.de schrieb ---- III B 3 - V 8205/08/10001:008 Betreff: Ihre Anfrage über das Kontaktformular: Besteuerung von Autogas Sehr geehrter Herr Gättner, vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich nach der weiteren steuerlichen Förderung von Autogas über das Jahr 2018 hinaus erkundigen. Die Steuerbegünstigung für Erdgas (CNG, LNG) und Flüssiggas (LPG) läuft Ende 2018 aus. Auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung am 2. Juli 2015 aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff einschließlich einer validen Gegenfinanzierung vorzulegen. Die Ressortabstimmung des Entwurfs eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ wurden am 22. April 2016 eingeleitet und dauert noch an. Der Gesetzentwurf sieht folgende Verlängerung der Begünstigung von Erdgas und Flüssiggas vor: - Erdgas/CNG: Verlängerung bis Ende 2024, kalendarisch abschmelzend ab 2022; - Flüssiggas/LPG: Verlängerung bis Ende 2021, kalendarisch abschmelzend ab 2019. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Klaus Ebner ____________________________ Referat III B 3 (Energiesteuer; Besteuerung von Kraftstoffen; Biokraftstoffquote) Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de Von: Fax-Emailstelle Berlin (Z C 5) Gesendet: Donnerstag, 10. November 2016 07:52 An: Abteilung III Betreff: WG: Anfrage über das Kontaktformular: Besteuerung von Autogas Von: Edgar Gättner [mailto:edgar.gaettner@gmx.de] Gesendet: Mittwoch, 9. November 2016 21:26 An: Poststelle Betreff: AW: Anfrage über das Kontaktformular: Besteuerung von Autogas Guten Tag, gibt es mittlerweile eine verbindlichere Aussage, ob Autogas über 2018 hinaus vergünstigt bleibt. Danke! Edgar Gättner ---- IIIB6@bmf.bund.de schrieb ---- III B 6 - V 8205/08/10001:008 Sehr geehrter Herr Gättner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. September 2014, in der Sie auf die bis Ende 2018 geltende Energiesteuerermäßigung für sog. Autogas zu sprechen kommen. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Förderung von gasförmigen Kraftstoffen über das Jahr 2018 hinaus war bereits Gegenstand der Mitte des letzten Jahres von der damaligen Bundesregierung beschlossenen Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie. Darin hatte die Bundesregierung angekündigt, sie werde prüfen, ob – und ggf. unter welchen Voraussetzungen – eine konditionierte Verlängerung der Energiesteuerermäßigung angezeigt ist. Im Falle einer Fortführung der steuerlichen Begünstigung solle diese degressiv (abschmelzend und befristet) gestaltet werden und zwischen Erdgaskraftstoff (CNG) und Autogas (LPG) differenzieren. CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, im Laufe dieser Legislaturperiode die Energiesteuerermäßigung für CNG und LPG tatsächlich zu verlängern, allerdings ohne nähere Angaben über die konkrete Ausgestaltung der Verlängerung zu machen. Da es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine sog. "prioritäre Maßnahme" im Sinne des Koalitionsvertrags handelt, gilt hierfür allerdings der - ebenfalls im Koalitionsvertrag festgelegte - Grundsatz einer unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich. Darüber hinaus sind die künftigen europarechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Die europäische Energiesteuerrichtlinie wird derzeit überarbeitet. Insbesondere die Höhe der Mindeststeuersätze für die verschiedenen Energieerzeugnisse wird kontrovers zwischen den Mitgliedstaaten diskutiert. Aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen spricht deshalb Einiges dafür, innerhalb der Bundesregierung erst dann über das konkrete weitere Vorgehen zu entscheiden, wenn auf europäischer Ebene eine abschließende Entscheidung über das künftige Niveau der Mindeststeuersätze absehbar ist. Erst dann wird eine hinreichende Planungssicherheit für langfristig wirksame Entscheidungen bestehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Aehringhaus ……………………………………………........ Bundesministerium der Finanzen Referat III B 6 Am Propsthof 78a, 53121 Bonn -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Bürgerreferat Gesendet: Dienstag, 9. September 2014 15:21 An: Bürgerreferat Betreff: Anfrage über das Kontaktformular: Besteuerung von Autogas Guten Tag, Herr Edgar Gättner hat über das Kontaktformular eine Anfrage gestellt und folgende Kontaktdaten hinterlegt: Absender: Herr Edgar Gättner Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Land: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: edgar.gaettner@gmx.de Betreff: Besteuerung von Autogas Nachricht: Guten Tag, Autogas bleibt laut Koalitionsvertrag auch nach 2018 steuerbegünstigt, schrieb der Verkehrsminister Ende 2013. In Ihrer Borschüre vom Januar 2014 jedoch lese ich: "Ab 2019 findet der im Energiesteuergesetz festgelegte Regelsteuersatz für diese Kraftstoffe Anwendung. Er liegt für Flüssiggaskraftstoff bei 409,00 Euro/1.000 Kilogramm und für Erdgaskraftstoff bei 13,90 Euro/Megawattstunde." Bitte teilen Sie mir mit, welche Aussage nun gilt? Wann ist mit einer verbindlichen Entscheidung für die Zeit nach 2018 zu rechnen? Ich bedanke mich! Edgar Gättner [Anhang 'Autogas.xlsx' entfernt von Freiraum/bgst/fdp]